Negativbescheid Approbation

Sie haben negativen Bescheid der Approbationsbehörde erhalten ?

Keine Panik ! Leider sieht es zunächst so aus, dass die Behörde anscheinend der Meinung ist, dass eine Gleichwertigkeit bei einem Vergleich der Ausbildungen nicht vorhanden ist.
Diese Ablehnung ist leider bei einigen Verwaltungsbehörden oft der Regelfall, die sich teilweise damit brüsten, dass dort noch kein Arzt aus einem Drittland die Approbation erhalten hat.

Das sollten Sie zunächst überprüfen
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Was steht am Ende des Bescheides in der Rechtshelfbelehrung ?

1.) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

2.) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage erhoben werden. Diese Klage ist vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Monatsfrist. Nach Ablauf von 4 Wochen wird der Bescheid rechtskräftig.

Unterschied zwischen WIderspruch und Klage
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1.) Widerspruch
Hier bleibt das Verfahren zunächst bei der Verwaltungsbehörde und man begründet seinen Widerspruch gegenüber der Verwaltung. Kommt es dann zu keinem positiven Ergebnis und bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung kann auch dann die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

2.) Klage
In NRW Nordrhein-Westfalen ist bei Approbationsverfahren z.B. kein Widerspruch möglich, sondern es muß direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Bescheidinhalte (Begründungen der Behörden)

Ich habe inzwischen nahezu unzählige fehlerhaft begründete Bescheide der Behörden gelesen und archiviert. Abgesehen von offensichtlichen fehlangewendeten Gesetzestexten (z.B. Bezug auf die BÄO Bundesärzteordnung bei Zahnärzten) beziehen sich die meisten Fehler auf die in den Bescheiden zitierten und vorgelegten Gutachten. Leider habe ich in den letzten Jahren noch kein korrektes einwandfreies Gutachten gesehen.

Die Gutachter machen oft die gleichen wiederkehrenden Fehler
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- keine Günstigerprüfung
- fehlerhafte Fachzuordnung und fehlerhafte Fachzusammenlegungen
- fehlende oder falsch berechnete SWS
- falsche Zuordnung der Fachinhalte
- NIchterkennen der versteckten Fächer in einer russischen Ausbildung
- Nichtberücksichtigung der Internatur
- Nichtberücksichtigung der praktischen Erfahrungen (Berufserfahrung)
- keine Berücksichtigung und Umrechnung der 60/45 Regelung

Wenn Sie den Inhalt des erhaltenen Bescheides anzweifeln, sollten Sie kurzfristig Kontakt mit mir aufnehmen, damit wir die Details überprüfen. Bitte halten Sie stets die laufende Frist im Auge


Wichtig für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren
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Durch die Novellierung des ZHG Zahnheilkundegesetzes Ende April 2016 können auch bereits in der Vergangenheit (egal wann abgeschlossen) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Gesetzesänderung wieder aufgenommen werden. Gerne vermittle ich Ihnen hierfür einen Rechtsanwalt.